Ratgeber
Netzentgelte ab 2027: Was die neue SNE-G-V für PV-Anlagen und Batteriespeicher bedeutet
Ab 1. Jänner 2027 gelten in Österreich neue Regeln für die Stromnetzentgelte. Die E-Control hat am 12. Oktober 2026 die Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) vorgestellt. Die drei wichtigsten Punkte für Projekte: Der Leistungspreis richtet sich künftig nach der höchsten Viertelstunde jedes Monats, für eingespeisten Strom fällt weiterhin kein Netznutzungsentgelt an, und Batteriespeicher können unter strengen Bedingungen bis zu 20 Jahre von Netzentgelten befreit werden. Die konkreten Tarife folgen erst im Dezember.
Stand: 14. Oktober 2026. Grundlage sind die Presseaussendung der E-Control, die Berichterstattung zum Verordnungstext und der Begutachtungsentwurf vom Juli 2026. Die Tarifhöhen legt eine eigene Tarifverordnung fest, die für Dezember 2026 erwartet wird. Wir aktualisieren den Artikel, sobald sie vorliegt.
Was beschlossen wurde und wann es gilt
Die SNE-G-V stützt sich auf das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG, BGBl. I Nr. 91/2025), das das ElWOG 2010 mit Ende 2026 ablöst. Sie legt fest, wie Netzentgelte berechnet werden. Wie hoch sie sind, regelt die jährliche Tarifverordnung.
| Datum | Schritt |
|---|---|
| Juli 2026 | Begutachtungsentwurf, Stellungnahmen bis 24. Juli |
| 12.10.2026 | Vorstellung der endgültigen SNE-G-V durch die E-Control |
| Dezember 2026 (erwartet) | Tarifverordnung mit den konkreten Entgelten für 2027 |
| 1.1.2027 | Inkrafttreten der neuen Entgeltstruktur |
| 1.1.2027 bis spätestens 1.7.2028 | Umstellung der Haushalte und Kleinbetriebe (Netzebene 7), je Netzgebiet unterschiedlich |
| Oktober 2027 | Start des Winter-Niedrigtarifs (WiNAP); Rechtsanspruch auf flexible Entnahme spätestens ab 1.10.2027 |
Leistungspreis für alle: die höchste Viertelstunde zählt
Bisher bezahlen Haushalte ihr Netzentgelt zum größten Teil über die verbrauchten Kilowattstunden. Künftig wird der Anteil der Leistung schrittweise erhöht. Laut E-Control orientiert sich der Leistungspreis „am höchsten 15-Minuten-Leistungswert eines Monats“. Bisher war für gemessene Kunden der Mittelwert der monatlichen Spitzen über das Jahr maßgeblich (§ 52 Abs. 1 ElWOG 2010).
- Verhältnis Leistung zu Arbeit: Ziel ist laut E-Control 50 zu 50 innerhalb von drei Jahren. In der Pressekonferenz wurden 40 zu 60 als erster Schritt und 50 zu 50 bis 2029 genannt. Die genauen Schritte legt die jährliche Tarifverordnung fest.
- Zwei Stufen auf Netzebene 7: ein Preis für die ersten 10 kW, ein höherer Preis für die Leistung darüber. Verrechnet werden mindestens 2 kW.
- Bestehende Anschlüsse erhalten mindestens 10 kW netzwirksame Leistung. Wer 2026 höhere Spitzen hatte, bekommt diese ohne Nachverrechnung zugestanden.
- Größenordnung: Eine unverbindliche Simulation der E-Control vom Juli 2026 ergab für die Endstufe auf Netzebene 7 rund 33,82 € je kW und Jahr bis 10 kW, 67,64 € darüber und einen Arbeitspreis von rund 4,53 Cent je kWh. Das sind keine beschlossenen Tarife.
Zeitvariable Arbeitspreise und flexible Entnahme
Zwei Zeitfenster werden günstiger: der Sommer-Niedrigtarif SNAP (1. April bis 30. September, 10 bis 16 Uhr) bleibt bestehen, dazu kommt ab Oktober 2027 der Winter-Niedrigtarif WiNAP (1. Oktober bis 31. März, 23 bis 5 Uhr). Voraussetzung ist ein Smart Meter mit Viertelstundenwerten.
Neu ist die flexible Entnahme: Ein Teil der Bezugsleistung darf vom Netzbetreiber zweimal täglich für je zwei Stunden eingeschränkt werden. Dafür ist dieser Teil laut Bericht über den Verordnungstext voraussichtlich nur mit 25 % des regulären Leistungspreises belastet. Die Verträge laufen zehn Jahre. Für Speicher und flexible Verbraucher ist das ein wichtiges Instrument, um Netzkosten zu senken.
Was sich für PV-Anlagen und Einspeiser ändert
Für Betreiber von PV-Freiflächen- und Agri-PV-Anlagen ist die wichtigste Nachricht: Für eingespeisten Strom gibt es weiterhin kein Netznutzungsentgelt. Die im Vorfeld diskutierten Einspeiseentgelte im Cent-Bereich sind in der SNE-G-V nicht enthalten.
- Netzverlustentgelt: Einspeiser zahlen es nur ab 5 MW netzwirksamer Leistung.
- Netzanschlussentgelt: Es besteht künftig aus den tatsächlichen Anschlusskosten und einem pauschalen Leistungsbeitrag je kW, der auch den vorgelagerten Netzausbau abdeckt. Neue PV-Anlagen bis 15 kW sind vom pauschalen Teil befreit, sofern am Anschluss nichts verändert wird.
- Bezug der Anlage (Eigenbedarf, Nachtstrom für Wechselrichter, Trafos) fällt unter die neuen Leistungspreisregeln. Bei Großanlagen ist das ein kleiner, aber nicht zu vernachlässigender Kostenposten.
Was sich für Batteriespeicher ändert
Für Speicher ist die Verordnung differenziert. Die E-Control spricht von einer „Speicherermöglichungsverordnung“, Branchenverbände wie Erneuerbare Energie Österreich kritisieren dagegen, Speicher würden „ausgebremst“.
| Regel | Inhalt |
|---|---|
| Keine Doppelbelastung beim Netzverlustentgelt | Wiedereingespeister Strom ist vom Netzverlustentgelt befreit, unabhängig davon, ob der Speicher netzdienlich ist. |
| Netzentgelt beim Laden bleibt | Anders als in Deutschland wird das beim Laden bezahlte Netzentgelt nicht erstattet; der Strom wird nur nicht ein zweites Mal belastet. |
| Befreiung bis zu 20 Jahre (§ 127 Abs. 3 ElWG) | Für systemdienliche Speicher: mindestens 1 MW (oder gebündelte Einheiten ab 10 kW), ausschließlich zur Wiedereinspeisung, Netzbetreiber darf in beide Richtungen ohne Entschädigung einschränken, Inbetriebnahme bis 31.12.2030, österreichweit gedeckelt auf 5 GW. |
| Standortkriterien | Laut Bericht über den Verordnungstext: Umspannwerk mit mehr als 0,3 MW PV oder 0,85 MW Wind je MVA Trafoleistung und mehr als 2.500 Stunden Rückspeisung pro Jahr. |
| Speicher an bestehendem PV-Anschluss | Einspeiserechte, die vor 2027 erworben wurden, werden für die neue Bezugsleistung nicht angerechnet. Wer einen Speicher zu einem bestehenden Solarpark baut, zahlt für die Ladeleistung erneut Netzanschlussentgelt. |
| Langzeitspeicher | Speicher mit mehr als 10 Stunden Entladedauer erhalten österreichweit einheitliche Tarife; klassische Batteriespeicher fallen nicht darunter. |
Was das für deine Projektkalkulation bedeutet
- PV-Freifläche und Agri-PV: Kein Einspeiseentgelt bedeutet keine Verschlechterung der Erlösseite durch die Reform. Rechne aber das Netzanschlussentgelt neu, wenn der Anschluss erst ab 2027 vertraglich fixiert wird.
- Batteriespeicher (BESS): Setze Netznutzungs- und Netzanschlussentgelt für den Ladestrom im Basisszenario voll an. Die 20-jährige Befreiung ist an Standort, Mindestgröße und Eingriffsrechte des Netzbetreibers gebunden. Sie gehört in ein eigenes, optimistisches Szenario, nicht in den Business Case für die Bank.
- Hybrid (PV plus Speicher): Prüfe, ob der Speicher an einem vor 2027 vereinbarten Einspeiseanschluss hängt. Dann fällt für die Ladeleistung zusätzliches Netzanschlussentgelt an.
- Leistungsspitzen: Weil künftig jeder Monat einzeln zählt, kostet eine einzelne hohe Viertelstunde mehr als bisher. Ein Lastmanagement oder die flexible Entnahme kann sich rechnen.
- Sensitivität: Bis zur Tarifverordnung im Dezember sind alle Entgelthöhen Annahmen. Rechne Netzentgelte mit ±20 % als Sensitivität und aktualisiere die Werte, sobald sie feststehen.
Was noch offen ist
- Die konkreten Tarife je Netzbereich und Netzebene (Tarifverordnung, erwartet Dezember 2026).
- Die Höhe der Rabatte für SNAP und WiNAP ab 2027.
- In welchem Netzgebiet die Umstellung für Netzebene 7 wann startet (zwischen 1.1.2027 und 1.7.2028).
- Welche Umspannwerke die Standortkriterien für die Speicherbefreiung erfüllen.
Quellen
- E-Control: Neue Regeln für die Energiewende (Presseaussendung, 12.10.2026)
- i-Magazin: E-Control – Neue Regeln für Netzentgelte ab 2027 (12./13.10.2026)
- i-Magazin: Netzentgelte 2027 – Heimspeicher und Vehicle-to-Grid (13.10.2026)
- i-Magazin: Erste Reaktionen auf die neue Netzentgeltstruktur (12./13.10.2026)
- E-Control: SNE-G-V Begutachtungsentwurf samt Erläuterungen (Juli 2026)
- bestconnect: Leistungstarif ab 2027 (13.10.2026)
- RIS: Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), BGBl. I Nr. 91/2025
- RIS: § 52 ElWOG 2010
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PV + BESS Hybrid-ProjektkalkulationDie Netzentgelte sind in der Vorlage eigene Eingabefelder. Trag die neuen Werte ein, sobald die Tarife im Dezember feststehen, und sieh sofort, wie sich Rendite und DSCR verändern.
